Der ISRC-Code

Die Musikindustrie verfügt bereits seit 1986 über den International Standard Recording Code (ISRC) – eine digitale Kennung, die die lebenslange eindeutige Identifikation von Tonaufnahmen ermöglicht und damit die Kontrolle ihrer Nutzung bei allen nichtkörperlichen Verbreitungs- und Sendevorgängen von digitalisierter Musik erleichtert. So dienen ISRC-Codes in erster Linie der Kennzeichnung einzelner Tracks und Musik-Videoclips, erleichtern die genaue Zuordnung bei der Vergütung von Lizenzen und werden zunehmend von digitalen Händler:innen obligatorisch zur eindeutigen Titelidentifizierung eingesetzt.
Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) vergibt den sogenannten Erstinhaberschlüssel, einen Bestandteil des ISRCs, an Interessierte, die damit fast unbegrenzt viele ISRCs selbstständig erstellen können (Erläuterungen zum praktischen Vorgehen siehe unten oder ausführlich im ISRC-Handbuch).

Durch die Identifikation einzelner Ton- und Bildtonaufzeichnungen unterscheidet sich der ISRC von produktbezogenen Nummerierungssystemen wie EAN-, UPC- oder Katalognummern und von veröffentlichungsbezogenen Systemen wie GRid. Jede in einem Tonstudio erstellte und auf einem Masterband fixierte oder auch nur digital veröffentlichte Aufnahme erhält einen ISRC. Mit diesem bleibt sie über ihre gesamte Lebensdauer verbunden, unabhängig von ihrer jeweiligen Verwendung – sei es als Track 1 einer Single, als Track 5 auf einer Longplay-CD, als Track 10 einer Multi-Artist-Compilation oder als Datensatz in einem „Music on Demand-System“ wie Download oder Streaming.

Weil jeder ISRC unbedingt eindeutig bleiben muss, darf  ein bereits vergebener Code nie nochmals vergeben werden. Daher dürfen Aufnahmen, die von anderen Tonträgerherstellern unverändert in Lizenz übernommen werden und bereits mit einem ISRC versehen sind, auch nicht neu codiert werden. Jede einzelne Tonaufnahme erhält einen eigenen ISRC. Sollten verschiedene Mixe und Editionen einer Tonaufnahme existieren, muss für jede Aufnahme ein eigener ISRC vergeben werden. Auch die Videosingle zu einem Track erhält bei gleicher Audiospur einen eigenen ISRC.

Der ISRC gibt per se keine Auskunft über die Rechteinhaber:innenschaft, das Herstellungsjahr oder die Herkunft eines Tracks, er dient lediglich der sicheren Identifikation von Titeln über ihre gesamte Lebensdauer und sollte bei der Anmeldung und Nutzung in Datenbanken immer mit den referenziellen Metadaten Titel, Titelversion, Künstler:innen, Veröffentlichungsdatum und Spieldauer angereichert werden.

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Beispiel für den ISRC

Ein ISRC setzt sich aus vier Komponenten zusammen: dem Länderschlüssel, dem Erstinhaberschlüssel, dem Jahresschlüssel und dem Aufnahmeschlüssel. Nur in seiner schriftlichen Form müssen dem Code auch die Buchstaben „ISRC“ voranstehen und werden die vier Bestandteile der Übersichtlichkeit halber durch Bindestriche voneinander getrennt. Bei dem Eintrag des ISRC in Datenbanken oder in den Subcode der digitalen Aufnahmen ist unbedingt immer nur die einfache 12stellige Darstellungsform zu wählen, ohne Bindezeichen.

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In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Gesamt-Code zwölfstellig ist. Fehlende Stellen müssen dementsprechend mit Nullen aufgefüllt werden.